Unfällen und Fahrzeugschäden vorbeugen
Einmal jährlich steht die Prüfung nach FEM 4.004 an – bei den meisten bekannt als die UVV-Prüfung. Alle gewerblich genutzten Fahrzeuge, wie auch Gabelstapler und Arbeitsbühnen, müssen demnach regelmäßig von einem Sachkundigen UVV-Prüfer auf die Betriebssicherheit geprüft werden. So werden mögliche Schäden frühzeitig erkannt und können behoben werden, bevor sie größeren Schaden anrichten.
Unsere Servicemonteure kennen die gesetzlichen Vorschriften genau und sind als zertifizierte UVV-Prüfer autorisiert neben Wartungen und Reparaturen auch die jährlichen Sicherheitsprüfungen abnehmen. Selbstverständlich übernehmen wir gern die Terminüberwachung der jährlichen UVV-Prüfung sowie der halbjährlichen Abgasprüfung für Sie. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Insgesamt werden knapp 100 sicherheitsrelevante Kriterien an Ihrem Gabelstapler geprüft. Einen kleinen Auszug der Komponente, die bei der jährlichen UVV-Prüfung untersucht werden, finden Sie hier:
Gabelstapler mit Verbrennungsmotoren müssen sich zusätzlich zu der UVV-Untersuchung einer Abgasuntersuchung unterziehen. Bei Diesel-Gabelstaplern wird die Prüfung nach TRGS 554 alle 1000 Betriebsstunden bzw. halbjährlich fällig. Für Treibgas-Gabelstapler wir ebenfalls halbjährlich eine CO2-Abgasuntersuchung nach DGUV Vorschrift 79 durchgeführt. Zusätzlich muss die Gasanlage jährlich auf ihre Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird die Funktionsfähigkeit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln untersucht. Somit fällt auch die Prüfung von Elektrostaplern unter diese Unfallverhütungsvorschrift. Durch die regelmäßige Überprüfung verlängern Sie die Lebensdauer der elektrischen Komponente und beugen Stillstandzeiten, Risiken und Unfällen vor.
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